NÖ Hundehaltegesetz 2023 NEU für alle Hunde
(ab 1.6.2023)
Am 11.5.2023 fand eine Online-Schulung der WKO über das NÖ Hundehalte-Gesetz 2023 (NEU), welches ab 1.6.2023 in Kraft tritt.
Grundsätzlich ändert sich, dass jeder Hundebesitzer (auch Altbestand) bei der Gemeinde die Versicherungen der Hunde, samt der Höhe des Versicherungs-Schutzes €750.000,--, bis 1.6.2025 nachbringen müssen.
In Niederösterreich dürfen nur mehr höchstens 5 Hunde bzw. 2 Listenhunde in einem Haushalt gehalten werden.
Ein Sachkunde-Unterricht kann nur fachkundigen Person (z.b. Hundetrainer des ÖKV/ÖHU usw.) und einem Tierarzt erfolgen. Die Dauer vom NÖ-Sachkunde NEU (nicht für Listenhunde) beträgt mindestens 3 Stunden und ist genauso wie der MINDESTPREIS von €75,-- vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Für diese teilgenommene Unterrichtseinheit erhält man als Teilnahmebestätigung den Sachkunde-Ausweis/NÖ Hunde Pass.
Haftpflicht-Versicherung für jeden Hund mit Mindesthöhe von 725.000,- für Personen- und Sachschaden ist verpflichtend.
Ab 1.6.2023 ist bei NEUANMELDUNG eines Hundes bei der Gemeinde die Sachkunde-Bestätigung (bis spätestens 6 Monate nach der Anmeldung nachzubringen) und die Bestätigung der Haftpflicht-Versicherung bei der Gemeinde abzugegeben.