Verpflichtender Hundeführschein Wien
Da die Stadt Wien nun auch den verpflichtenden Hundeführschein für sog. "Kampfhunde" und deren Mischlinge gesetzlich verankert hat, müssen Besitzer nachstehender Hunderassen und deren Mischlinge
den verpflichtenden Hundeführschein machen.
Hunderassen für den verpflichtenden Hundeführschein in Wien
Der ÖRV Langenzersdorf bietet die Vorbereitung zum Praxisteil der Prüfung an.
Der praktische Teil besteht aus drei Modulen.
Praxis - Modul I
Modul I beinhaltet Aufgaben im Hinblick auf den richtigen Umgang mit Hunden. Diese Aufgaben sind an ablenkungsarmen Orten zu absolvieren. Ob diese Aufgaben an öffentlichen oder nicht öffentlichen Orten durchgeführt werden, entscheidet die PrüferIn.
Die HundehalterIn hat jedenfalls zu zeigen, wie
der Hund angeleint wird,
der Maulkorb angelegt und vom Hund geduldet wird,
die Zahn-, Ohr- und Pfotenkontrolle durchgeführt wird.
Praxis - Modul II
Modul II beinhaltet Aufgaben im Hinblick auf die Feststellung des Gehorsams des Hundes. Diese Aufgaben sind an ablenkungsarmen Orten zu absolvieren. Ob diese Aufgaben an öffentlichen oder nicht öffentlichen Orten durchgeführt werden, obliegt der Entscheidung der Prüferin oder des Prüfers. Jedenfalls zu überprüfen sind die Leinenführigkeit und das Absitzen oder Abliegen auf Kommando mit oder ohne Leine.
Praxis - Modul III
Modul III beinhaltet Aufgaben zur Bewältigung von Alltagssituationen in der Großstadt unter besonderer Berücksichtigung des Verhaltens der HundehalterIn entsprechend dem Ausbildungsstand und dem Verhalten des Hundes in der Öffentlichkeit, der gesetzlichen Vorschriften sowie tierschutzrelevanter Aspekte. Die Aufgaben sind an öffentlichen Orten durchzuführen und sollen einen Spaziergang in der Großstadt simulieren.
Bei diesen Aufgaben kommen insbesondere folgende Situationen in Betracht:
Begegnung mit anderen Hunden,
Begegnung mit Joggern,
Begegnung mit Radfahrern bzw. Inlineskatern,
Begegnung mit Kinderwagen,
Begegnung mit Kindern,
Begegnung mit Menschen mit Gehhilfen,
Warten vor einem Geschäft,
Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln,
Bewegung durch eine große Menschenmenge,
Fahren mit einem Aufzug, in dem sich auch andere Menschen befinden,
Begegnung mit Menschen ohne Ausweichmöglichkeit (z.B. Baustelle),
Durchqueren eines Parks mit Kinder- und Ballspielplatz,
Verhalten gegenüber aufdringlichen Personen,
Verhalten in einer Hundezone.
Die Begegnung mit anderen Hunden und mit Menschen sind verpflichtende Bestandteile der Prüfung. Bei der Prüfung kommt es aber nicht darauf an, dass der Hund alle Situationen „aushalten“ muss. Es kommt vielmehr darauf an, dass die HundehalterIn über ihren Hund genau Bescheid weiß, und die Situation gesetzeskonform und so meistert, dass für den Hund geringstmöglicher Stress entsteht und der Hund von der Umgebung nicht als Belästigung oder gar als Bedrohung wahrgenommen wird.
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