NÖ - Sachkundenachweis
Seit dem Jahre 2010 müssen auffällige Hunde + Hunde mit erhöhten Gefährdungspotenzial / sogenannte Listenhunde und deren Hundebesitzer lt. dem NÖ Hundehaltegesetz einen Sachkundenachweis ablegen.
Dieser kann im ÖRV Langenzersdorf - durch unsere von der NÖ Landesregierung zertifizierten Prüfer - Hrn. Sticha und Fr. Liegl - abgelegt werden.
§ 2(2) NÖ Hundehaltegesetz 2010 - Bei Hunden folgender Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird ein erhöhtes Gefährdungspotential stets vermutet:
* Bullterrier
* American Staffordshire Terrier
* Staffordshire Bullterrier
* Dogo Argentino
* Pit-Bull
* Bandog
* Rottweiler
* Tosa Inu
Weitere Informationen zum NÖ-Hundehaltegesetz 2010 finden sie auf dieser Homepage
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